teilnahmebedingungen

Newsletter-Gewinnspiel der meinkaufstadt Wien

§ 1 Allgemeines

1. Die Teilnahme am Newsletter-Gewinnspiel der meinkaufstadt Wien auf der Homepage und in den Sozialen Medien (Facebook, Instagram), ist bis zum im Gewinnspiel angegebenen Zeitpunkt möglich.

2. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Wirtschaftskammer Wien, Veranstaltungs BgA – meinkaufstadt Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien

3. Pro natürlicher Person ist nur eine Teilnahme zulässig.

4. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Wien haben. MitarbeiterInnen der WK-Organisation und beteiligter Agenturen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine und automatisierte Dienste ist ebenfalls ausgeschlossen und unzulässig.


§ 2 Gewinne
5. Als Preis gibt es einen Einkaufsgutschein der meinkaufstadt Wien im Wert von € 100 zu gewinnen.


§ 3 Teilnahme

6. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist die korrekte Beantwortung der Gewinnspielfrage notwendig. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel versichert die Teilnehmerin oder der Teilnehmer ausdrücklich, dass er oder sie die Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

7. Die Ermittlung der Gewinnerin oder des Gewinners erfolgt bis jeweils bis zum 15. des Monats.

8. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird über die angegebene Mailadresse kontaktiert.

9. Die Teilnahme gilt als Zustimmung zur Speicherung aller übermittelten Daten. Die Daten werden vom Veranstalter vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeleitet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Angaben über ihre Person und sonstige angegebene Daten korrekt sind (keine Teilnahme unter falschem Namen und/oder über Daten von dritten Personen).

10. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich, es gibt keine Alternativpreise.

11. Über den Wettbewerb kann kein Schriftverkehr geführt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

12. Der Veranstalter behält sich die Ermittlung von neuen Gewinnerinnen und Gewinnern vor, wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer eine allenfalls erforderliche und angefragte Aktion (zum Beispiel Datenbekanntgabe, Registrierung o.ä.) nicht fristgerecht vollständig und wahrheitsgemäß durchführt, sich nach Gewinnzuteilung herausstellt, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer falsche Daten verwendet oder in sonst einer Art und Weise den Gewinnmechanismus beeinflusst oder sich sonst einen Vorteil gegenüber anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zunutze gemacht hat (beispielsweise durch Mehrfachregistrierung, technische Manipulation) oder anderweitig gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen hat.

13. Der Veranstalter behält sich bei Verdacht der Beeinträchtigungen der Gewinnchancen durch Manipulation oder andere unsachgemäße oder unfaire Mittel oder bei Vorliegen sonstiger berechtigter Bedenken das Recht vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszuschließen, bereits zuerkannte Preise abzuerkennen oder zurückzufordern und Ersatzgewinnerinnen und -gewinner zu bestimmen. Für Datenverluste- insbesondere bei der Datenübertragung- und andere technische Defekte übernimmt der Veranstalter keine Haftung.


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